1. Geltungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Buchführung, Abschlusserstellung, Beratung, Personaladministration, Schulungen, erstellen von Steuererklärungen und MWST-Abrechnungen und sonstigen Tätigkeiten der Consulting Suisse GmbH für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas Anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes mittels Mandatsvertrag vereinbart wird. Als Kunden gelten alle Auftraggeber, die von Consulting Suisse GmbH Dienstleistung gegen Entgelt entgegennehmen. Die Anwendung dieser AGB’s gilt für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Consulting Suisse GmbH.
2. Allgemeiner Inhalt eines Vertrages Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von Consulting Suisse GmbH auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aufgrund dessen kann Consulting Suisse GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Die Verbindlichkeit sonstiger Arbeitsergebnisse ist in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe. Consulting Suisse GmbH kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen. Nachträgliche in Auftrag gegebene Leistungsänderungen ziehen eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich. Bei Kunden mit Buchhaltungsmandaten und Langzeit wird immer ein Mandatsvertrag abgeschlossen.
3. Mitwirkung der Kunden Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen, sind vom Kunden unaufge-fordert und rechtzeitig Consulting Suisse GmbH zu überlassen. Consulting Suisse GmbH darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig sowie vollständig sind und den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflicht entsprechen. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von Consulting Suisse GmbH nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anders lautende, schriftliche Vereinbarungen.
4. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis Consulting Suisse GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und ver-antwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, die ihr anvertrauten oder für den Kunden erarbeiteten Informationen, sofern sie nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur ordnungsgemässen Leistungserbringung ist von der vorstehenden Pflicht ausgenommen, sofern die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Pflicht, Stillschweigen zu wahren, hindert Consulting Suisse GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden. Für die Korrespondenz zwischen den beiden Parteien wird auf branchenübliche Kommunikationsmittel wie Telefon, elektronischer und sonstiger Schriftverkehr, abgestellt. Die Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung bzw. Entgegennahme von Daten unterliegt jeder Partei in eigener Verantwortung.
5. Erwerb von Rechten, Urheberrechtschutz und Nutzungsrecht Das Urheber- und Nutzungsrecht an allen durch Consulting Suisse GmbH erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-Hows verbleibt bei derselben. Consulting Suisse GmbH kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Consulting Suisse GmbH räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer, an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-Hows ein. Der Kunde unterlässt es, die ihm von Service Treuhand überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit der en Zweck nicht einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen Soweit mittels Mandatsvertrag nichts Anderes vereinbart wurde, gelten die Ausführungen in den AGB’s. Das Honorar wird bei Auftragserteilung bekanntgegeben. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Consulting Suisse GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Die Zahlung für erstellte Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich spätestens bei Übergabe der erbrachten Dienstleistungen oderwahlweise gegen Vorauszahlung. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb des Zeitraumes zu begleichen, die auf der Honorarrechnung angegeben wird. Ab der 2. Zahlungsaufforderung und dem damit verbundenen, erhöhten administrativen Aufwand, kann eine Umtriebsentschädigung verrechnet werden.
7. Haftung Consulting Suisse GmbH haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal die Höhe des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich von der Haftung ausbedungen. Sie haftet nicht für Handlungen von Dritten, welche von Consulting Suisse GmbH zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist Consulting Suisse GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen/Unterlagen (Aufzählung nicht abschliessend).
8. Auflösung des Vertrages und deren Folgen Die Auflösung und Kündigung eines Vertrages ist in den jeweiligen Mandatsverträgen geregelt. Ergänzend und im Allgemeinen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Zeitpunkts ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Consulting Suisse GmbH ist vom Kunden gänzlich schadlos zu halten. Durch eine ordentliche Kündigung zu Unzeitverpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertagsverhältnisses zu Unzeit entsteht. Erfolgt eine ausserordentliche Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, so hat diese der kündigenden Partei den Schaden zu ersetzen, welcher infolge der Kündigung entsteht.
9. Allgemeines Änderungen Dienstleistungsangebot Änderungen des Dienstleistungsangebots, der Honorarbasis, dieser und weiterer Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kunden werden über Änderungen dieser Art rechtzeitig informiert. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der Consulting Suisse GmbH weiterhin in Anspruch nimmt. Zusendung Zusendungen von Consulting Suisse GmbH gelten als erfolgt, wenn sie an die vom Kunden letzte bekannte Adresse versandt sind. Als Zustellungsdatum gelten vermutungsweise die im Besitz der befindlichen Kopien der Zusendungen. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, wo wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Consulting Suisse GmbH und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
10. Schlussbestimmungen - Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vertrag) untersteht schweizerischem Recht. - Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz der Consulting Suisse GmbH. - Erfüllungsort ist der Sitz der Consulting Suisse GmbH.
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